REACH-Information über SVHC Stoffe
Seit dem 28. Oktober 2008 besteht die sog. „Kandidatenliste“ mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SHVC) entsprechend der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Mit Bekanntgabe dieser Liste haben wir als Lieferant von Erzeugnissen gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung die Pflicht, unsere Abnehmer darüber zu informieren, wenn in den von uns gelieferten Erzeugnissen ein/mehrere Stoff/e der genannten „Kandidatenliste“ in einer Konzentration von jeweils mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind.
In diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass die von uns vertriebenen Aluminium Elektrolyt Kondensatoren und Folienkondensatoren zur Zeit aus technischen Gründen folgenden Stoff der aktuellen Kandidatenliste in Konzentrationen von mehr als 0,1 Massen-% enthalten:
Bis (2-ethylhexyl) Phthalate (DEHP) (CAS 117-81-7, EG 204-211-0)
Gemäß unserem derzeitigen und besten Wissen und basierend auf den Informationen unserer Lieferanten, enthalten unsere derzeit angebotenen Produkte keine absichtlich zugegebenen besonders Besorgnis erregende Stoffe wie sie in der Erweiterung der Kandidatenliste vom 15. Dezember 2010 gelistet wurden.
Sollte sich unser Wissenstand ändern oder ein weiterer Stoffe nach Erweiterung der Kandidatenliste dazukommen, werden wir Sie schnellst möglich informieren.
Weitere Informationen:
- REACH-Verordnung
- REACH Guidance
- REACH Helpdesk des Umweltbundesamts
- REACH Helpdesk des BDI
- ZVEI über REACH
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH = Registration, Evaluation and Authorisation of CHemical Substances)
Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. Zur Umsetzung und Kontrolle von REACH wurde die europäische Agentur ECHA (European Chemicals Agency) für chemische Stoffe mit Sitz in Helsinki/ Finnland eingerichtet.
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